Im Frühjahr 2021 startete die neue Förderperiode des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ 2021-2027. Einen Kurzüberblick über die neuen Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.

Europäischer Bildungsraum

Die Europäische Union verfügt über keine "gemeinsame Bildungspolitik", da die einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund des "Subsidiaritätsprinzips" voll für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer Bildungssysteme verantwortlich sind. Die Aufgabe der Union ist es daher, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verwirklichung einer europäischen Dimension zu unterstützen und zu ergänzen, damit sich kohärente "europäische Politiken" entwickeln können ("offene Koordinierungsmethode").

Aktuell ist die europäische Bildungszusammenarbeit auf die Vollendung und Umsetzung des europäischen Bildungsraumes ausgerichtet.

Die Idee des Europäischen Bildungsraums wird in einer im September 2020 durch die EU Kommission veröffentlichten Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 konkretisiert.

Bereits im Februar 2021 beschlossen die Bildungsminister/innen einen strategischen Rahmen für den Europäischen Bildungsraum, der über 2025 hinaus bis 2030 reicht.

Ziel des Europäischen Bildungsraums ist die europaweite Vernetzung der Bildungssysteme unter Sicherstellung

  • der persönlichen, sozialen und beruflichen Verwirklichung aller Bürger/innen unter gleichzeitiger Förderung von demokratischen Werten, Gleichheit, sozialem Zusammenhalt, aktiver Bürgerschaft und interkulturellem Dialog

  • des nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstands, des ökologischen und digitalen Wandels und der Beschäftigungsfähigkeit

Die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich soll bis 2030 in einem „strategischen Rahmen angesiedelt werden, der die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung insgesamt in einer inklusiven und ganzheitlichen Perspektive des lebenslangen Lernens umfasst“.

(Quelle: Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) PDF, 670kb, S.3)

Die Idee eines Bildungsraumes spielt im Bereich der hochschulischen Bildung bereits seit Beginn des Bologna Prozesses 1999 eine wichtige Rolle (Anpassung akademischer Abschlüsse im zweistufigen Bachelor- und Mastersystem und Etablierung des European Credit Transfer Systems ECTS).

Vorherige europäische Bildungszusammenarbeit

Bis Ende 2020 richtete sich die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich nach dem  „Education and Training Framework 2020 (Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung „ET 2020“, PDF 764kb).

„ET2020“ löste das vorherige Arbeitsprogramm der EU-Bildungsminister/innen ab, das bis 2010 Gültigkeit hatte.

Strategisches Ziel der Union bis 2010 war es, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen" (Europ. Rat von Lissabon im März 2000).

Dieses Ziel konnte - nicht zuletzt durch die Wirtschaftskrise und das Offensichtlichwerden struktureller Schwächen Europas - nicht erreicht werden. Als Reaktion darauf beschloss die Europäische Union 2010 eine neue Strategie, mit der sie die EU in eine "intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft" umwandeln wollte.

Diese Strategie "Europa 2020" war in 3 Schwerpunkte unterteilt, innerhalb derer 7 Leit­initiativen („flagship initiatives“) mit konkreten Maßnahmevorschlägen (für die EU sowie für die einzelnen Mitgliedsstaaten) festgelegt wurden:

I. Intelligentes Wachstum: auf Wissen und Innovation gestützte Wirtschaft

  • „Innovationsunion“ (v.a. Neuausrichtung der FuE- und Innovationspolitik von der „Blue sky“ Forschung bis zur Vermarktung)

  • „Jugend in Bewegung“ (v.a. Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilitätsförderung und Verbesserung der Beschäftigungschancen)

  • „Eine digitale Agenda für Europa“ (z.B. Breitbandanschluss für jedermann, höhere Internetgeschwindigkeiten, etc.)

II. Nachhaltiges Wachstum: ressourcenschonende, umweltfreundlichere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft

  • „Ressourcenschonendes Europa“ (v.a. Abkopplung des Wirtschaftswachstums von den Ressourcen und vom Energieverbrauch)

  • „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (v.a. Herausforderung, in der Globalisierung zu bestehen und Produktionsabläufe und Produkte auf die emissionsarme Wirtschaft einzustellen)

III. Integratives Wachstum: Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt 

  • „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ (v.a. Anhebung des Beschäftigungsniveaus, Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle, Förderung der beruflichen Anpassungsfähigkeit)

  • „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ (Gewährleistung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, aktive und würdevolle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die unter Armut und Ausgrenzung leiden)

Zudem benannte die EU 5 Kernziele als sog. „repräsentative Beispiele“ für das, was die EU bis 2020 erreichen wollte:

1) 75% -Beschäftigungsquote der 20-64-Jährigen (sowie vermehrte Einbeziehung von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Migranten)
2) 3% des BIP der EU als Investition in Forschung und Entwicklung
3) Die 20-20-20-Klimaschutz-/Energieziele sollen erreicht werden
4) Senkung des Schulabbrecheranteils auf < 10%, mind. 40% der jüngeren Generation sollten einen Hochschulabschluss haben
5) Die Zahl der armutsgefährdeten Personen sollte um 20 Mio. sinken

Basis für die Bildungszusammenarbeit war der o.g. strategische Rahmen „ET2020“, in dem folgende Ziele festgelegt wurden:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität

  • Verbesserung von Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns

  • Förderung von Kreativität und Innovation (inkl. Unternehmergeist) auf allen Bildungsebenen

Zur Überwachung des Fortschritts wurden 5 Benchmarks formuliert:

  • Mind. 15% aller 25-64-Jährigen sollen bis 2020 am Lebenslangen Lernen teilnehmen

  • Bis 2020 soll der Anteil 15-Jähirger mit Schwächen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften geringer als 15% sein

  • Bis 2020 sollen mind. 40% der 30-34-Jährigen ein tertiäres Bildungslevel erreicht haben (ISCED Levels 5 und 6)

  • Bis 2020 soll der Anteil der Schulabbrecher geringer als 10% sein.

Bis 2020 sollen 95% aller Kinder zwischen 4 Jahren und Schuleintrittsalter an Maßnahmen früher Bildung teilnehmen.

Bildungspolitische Dokumente der Europäischen Union

Aktuelle bildungspolitische Dokumente der EU finden Sie in der "Document library" auf den Webseiten der EU-Kommission.