Kapazitätsaufbauprojekte (2021-2027)

Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Reform und Modernisierung von Hochschulen und Hochschulsystemen durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:

  • Lehrplanreform
  • Modernisierung der Hochschulverwaltung
  • Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft

Hinweis: Sämtliche Informationen sind vorläufig und orientieren sich an der alten Programmgeneration. Hier kann es nach der Veröffentichung des ersten Aufrufs für die Kapazitätsaufbauprojekte im Rahmen der neuen Erasmus+ Programmgeneration (2021-2027) wird im Oktober / November 2021 zu Änderungen kommen.

Projektarten ab 2021:

Das Basiskonzept der Kapazitätsaufbauprojekte bleibt in der neuen Programmgeneration erhalten.

Zwei Projektarten können beantragt werden:

  • Gemeinsame Projekte zielen auf die Reform und Modernisierung auf institutioneller Ebene der Hochschulen in den Partnerländern durch
    • die Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Lehrpläne,
    • die Modernisierung von Hochschulverwaltung und -management und
    • den Aufbau von Verbindungen zwischen den Hochschulen und relevanten sozioökonomischen Akteuren außerhalb.
  • Strukturprojekte erzielen Wirkungen auf der Ebene nationaler Hochschulsysteme in den Partnerländern durch
    • die Modernisierung von Politiken, der Verwaltung und des Managements von Hochschulsystemen und
    • die Stärkung von Verbindungen zwischen Hochschulsystemen und ihrem sozioökonomischen Umfeld.

Neu wird jedoch die Einführung von drei unterschiedlichen Projektsträngen sein:

  1. Kleinere Projekte (Strand 1) insbesondere für weniger erfahrene Hochschulen und Newcomers aus Partnerländern
  2. Größere Projekte in Strand 2 und Strand 3 dienen zum Peer Learning und Austausch guter Praxis zwischen Programm- und Partnerländern
    • In Strand 2 soll der Fokus vor allem auf Innovation und der Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen mit Wirtschaft, Industrie und dem privaten Sektor liegen
    • In Strand 3 werden große Strukturreform-Projekte gefördert, bei denen auch Ministerien als Partner involviert sind. Ein besonders hoher finanzieller Aufwuchs ist für die Region Subsahara-Afrika geplant.

Partnerschaft:  

Bisher:

Zusammenschluss von mind. 3 Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen Programmländern und

  • bei einem Partnerland: mind. 3 Hochschuleinrichtungen aus einem Partnerland
  • bei mehreren Partnerländern: mind. je 2 Hochschuleinrichtungen aus den Partnerländern
  • bei Strukturprojekten: Ministerien der beteiligten Partnerländer
  • ggf. weitere Partner wie z.B. NGOs, Unternehmen, staatliche Akteure

 

Projektdauer: 24 oder 36 Monate

Fördersumme: 500.000 Euro bis eine Million Euro
Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus Partnerländern) sowie Untervertragskosten.

Mehr Informationen der EACEA zum Capacitiy Building

Partnerländer: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/programmlinien/infos-zu-programm-und-partnerlaendern/de/45673-erasmus-partnerlaender-/Liste der Partnerländer des DAAD

Regionale Besonderheiten der Konsortiumsstrukur:

  • Lateinamerika: Teilnahme von mindestens zwei Partnerländer erforderlich; Chile und Uruguay sind ab dem Call 2019 keine förderfähigen Partnerländer mehr. Organisationen aus diesen Ländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen
  • Syrien und Libyen: Hochschulen können nicht als Koordinator agieren
  • Russland: ein Projektantrag mit Russland braucht mindestens die Teilnahme eines weiteren Partnerlandes, Hochschulen aus Russland können nicht als Koordinator agieren
  • Ukraine: teilnehmen können nur Hochschulen, die durch das Ministerium für Bildung und Forschung in Kiew anerkannt sind
  • Serbien zählt ab dem Call 2019 zu den Programmländern

 

Förderperiode 2007-2013:
inzwischen abgelaufene Programme siehe hier.