Erasmus Mundus
Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Zusammenarbeit mit
Drittstaaten
4 Aktionen:
Die EU-Kommission wird
- qualitativ hochwertige Masterstudiengänge auswählen, die
von Gruppen von mind. 3 Hochschuleinrichtungen aus mind. 3 versch. Teilnehmerländern
angeboten werden
- Stipendien an hochqualifizierte graduierte Studierende und Gastwissenschaftler
aus Drittstaaten vergeben, um ihnen die Teilnahme an den ausgewählten
Masterstudiengängen zu ermöglichen
- qualitativ hochwertige Partnerschaften zwischen ausgewählten Masterstudiengängen
und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten fördern
- von mind. 3 Einrichtungen aus mind. 3 Teilnehmerländern getragene
Projekte auswählen, die ausgerichtet sind auf die Erleichterung
des Zugangs zur Hochschulbildung in der EU sowie auf die Verbesserung ihres
Profils und ihres Bekanntheitsgrades.
Fristen:
- Aktionen 1 und 4: 31.05.2005
- Aktion 3: 31.10.2005
- Aktion 2: 28.02.2006