Ziel:
Unterstützung und Förderung von Leistungen, die die Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit der Aufnahme, Integration und freiwilligen Rückführung
von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern erbringen.
Förderfähige Maßnahmen:
- Aufnahmebedingungen v.a. Infrastrukturen oder Dienste für die Unterbringung,
die Bereitstellung einer materiellen Hilfe, ärztliche Hilfe, eines sozialen
Beistands oder einer Unterstützung bei den administrativen und gerichtlichen
Schritten einschließlich des Rechtsbeistands
- Integration v.a. soziale Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen
wie Wohnung, Unterhaltsmittel und medizinische Versorgung oder Maßnahmen,
die den Begünstigten eine Anpassung an die Gesellschaft des Mitgliedstaates
ermöglichen oder darauf abzielen, ihnen Eigenständigkeit zu verschaffen
- Rückführung v.a. Information und Beratungsdienste über die Programme
zur Rückführung auf freiwilliger Basis und die Lage in den Herkunftsländern
und/oder Maßnahmen für die allgemeine oder berufliche Bildung sowie
Hilfsmaßnahmen für die Wiedereingliederung
Finanzierung:
max. 50% der Gesamtkosten einer Maßnahme; Laufzeit von max. 12 Monaten
Webseite: http://www.bafl.de/bafl/template/index_fluechtlingsfonds.htm
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