Ziel
ist die Entwicklung der Kapazität der Akteure zur wirksamen Bewältigung
von sozialer Ausgrenzung und Armut und zur Förderung innovativer
Ansätze, insbesondere durch Netzarbeit auf europäischer Ebene.
Die EU wird einen Beitrag zu den aus der Durchführung der Maßnahmen
entstehenden Ausgaben leisten, die in den strategischen Plänen
der europäischen Netze vorgesehen sind.
Bewerberorganisationen
müssen in mindestens 12 Mitgliedstaaten tätig sein und
sich auf die Europäische Union konzentrieren. Sie können ihre
eigenen Programme und Jahresarbeitsprogramme aufstellen. Priorität
haben jedoch die Netze, deren Arbeitsprogramme eindeutig den allgemeinen
Zielsetzungen des Aktionsprogramms entsprechen.
Die EU wird max. 4 Netze auswählen und insgesamt mit ca.
2.500.000 Euro fördern.
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