Ausschreibung

Aktionsprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung

Transnationale Austausch- und Kooperationsprojekte zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (Aktionsbereich 2, Haushaltslinie B3-4105)

Die vorliegende Ausschreibung betrifft Aktionsbereich 2 des Aktionsprogramms der Gemeinschaft. Im Mittelpunkt steht die Organisation des Informationsaustauschs und die Förderung des wechselseitigen Lernens zwischen Mitgliedstaaten.

Die Umsetzung des Transnationalen Austauschprogramms erfolgt in 2 Phasen. Gegenstand dieser Aufforderung ist die erste Phase. Es handelt sich um eine Vorbereitungsphase mit einer max. Laufzeit von 9 Monaten.

Geförderte Aktivitäten

  • Bestandaufnahme der verfügbaren Erkenntnisse und der Entwicklung der Politik auf dem Gebiet der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
  • Aufbau transnationaler, verschiedene Bereiche abdeckender Partnerschaften als Grundlage für eine längerfristige Zusammenarbeit
  • Festlegung von Zielvorgaben und Erarbeitung von Vorschlägen für ein fest umrissenes, max. 2 Jahre umfassendes Arbeitsprogramm, das in Phase 2 umgesetzt werden soll

Im Frühjahr 2003 wird dann eine beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die den an Phase 1 teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit gibt, Fördermittel für Phase 2 zu beantragen

Priorität
haben Vorschläge, in denen Fragen behandelt werden, die Gegenstand der nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie des "Gemeinsamen Berichts über soziale Eingliederung" der Kommission und des Rates sind.

Antragsberechtigt sind
alle öffentlichen und privaten Einrichtungen und Organisationen, die an der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung beteiligt sind (lokale und regionale Behörden, die Sozialpartner, soziale Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Forschungsinstitute, nationale und statistische Ämter und die Medien)

Partnerschaft
Es müssen Partner aus mindestens 3 Mitgliedstaaten beteiligt sein. Vorrang haben Vorschläge, die eine aktive Beteiligung nationaler, regionaler oder lokaler Behörden der Mitgliedstaaten vorsehen.

Finanzierung
Insgesamt 3,6 - 4 Mio. Euro; pro Vorschlag ca. 60.000 Euro (max. 80% der zuschussfähigen Kosten)

Laufzeit: max. 9 Monate

Projektbeginn: November oder Dezember 2002

 
Frist: 05.07.2002 eMail für weitere Informationen