Ziel:
Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Konfliktverhütung
in Drittstaaten durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,
die diesen Zielen dienen.
Schwerpunktbereiche
- Unterstützung zur Abschaffung der Todesstrafe
- Verhinderung von Folter und Unterstützung der Rehabilitation
von Folteropfern
- Kanpf gegen Straffreiheit und Förderung einer internationalen
Gerichtbarkeit, insbesondere durch Unterstützung der Arbeit der
internationalen Gerichte sowie der Gründung und Funktionsfähigkeit
eines Internationalen Strafgerichtshofs
- Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindichkeit
und Bekämpfung der Diskrimiirung ethnischer Minderheiten und autochthoner
Völker
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft den
4. Schwerpunktbereich. Für die anderen Schwerpunktbereiche werden
noch gesonderte Auffrufe erfolgen.
Aktivitäten können überall stattfinden, auch auf regionaler
Ebene (d.h. zwei oder mehrere Länder derselben geographischen Region),
aber alle begünstigten Zielgruppen müssen sich in Drittländern
(=außerhalb der Europäischen Union) befinden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen
und Hochschuleinrichtungen, die im Regelfal ihren Hauptsitz in der EU
oder in einem Empfängerland haben.
Finanzierung:
zw. 300000 und 1500000 EUR pro Projekt; 50-80% der Gesamtkosten werden
von der EU gedeckt. Die Projektlaufzeit beträgt max. 36 Monate; insgesamt
werden max. 86 Projekte gefördert.
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