Ausschreibung

Leonardo da Vinci 2005- 2006

 

DAS EUROPÄISCHE BERUFSBILDUNGSPROGRAMM

Ziele:

  1. Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen v.a. junger Menschen in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen, um ihre berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung zu erleichtern
  2. Verbesserung der Qualität der Weiterbildung und des Zugangs zur Weiterbildung sowie des lebenslangen Erwerbs von Fähigkeiten und Kenntnissen
  3. Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten

 

Strategische Prioritäten 2005-2006

  1. Entwicklung des europäischen Arbeitsmarktes
  2. Transformation, Modernisierung und Anpassung der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

 

Prioritäre Themen 2005-2006:

  • Förderung der Transparenz von Qualifikationen
  • Verbesserung der Qualität der Berufsbildungssyteme und -verfahren
  • Entwicklung von relevanten und innovativen E-Learning-Inhalten
  • Weiterbildung für Lehrkräfte und Ausbilder
  • Anrechung von Ausbildungsleistungen in der beruflichen Bildung (Thematische Aktionen)
  • Validierung nicht formaler und informeller Lernprozesse (Thematische Aktionen)

 

Aktionsbereiche:

Verfahren A:

  1. Mobilität (Grenzüberschreitende Austausch- und Vermittlungsprojekte)

Verfahren B:

  1. Pilotprojekte in der Berufsbildung
  2. Förderung der beruflichen Sprachenkompetenz
  3. Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer in Europa

Verfahren C:

  1. Referenzmaterialien
  2. Thematische Aktionen
  3. Vorschläge von Europäischen Organisationen zu beliebigen Maßnahmen

 

ad: Thematische Aktionen
Eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Themen von hohem gemeinschaftlichem Interesse wird besonders gefördert: ·

  1. Anrechnung von Ausbildungsleistungen in der beruflichen Bildung
  2. Validierung informeller und nicht formaler Lernprozesse

 

Projektdauer:
Für alle Aktionsbereiche gilt eine maximale Projektdauer von 2 Jahren.

Partnerschaft: Bei Vermittlungs- und Austauschprojekten sowie bei Projekten im Bereich Sprachenkompetenz wird eine Beteiligung von mind. 2 Partnern aus 2 teilnehmenden Staaten vorausgesetzt. Für alle anderen Aktionsbereiche sind mind. 3 Partner aus 3 teilnehmenden Staaten erforderlich.

Das Programm steht Einrichtungen aus den 25 EU-Mitgleidstaaten, aus den EFTA/EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie aus den assoziierten Ländern Bulgarien und Rumänien sowie der Türkei offen.

 

Fristen (Verfahren B und C):

01.10.04 und 30.09.05 (Erstantrag)

Verfahren A - Mobilitätsprojekte: 11.02.05 und 10.02.06

 

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