DAS EUROPÄISCHE BERUFSBILDUNGSPROGRAMM
Ziele:
- Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen v.a. junger Menschen
in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen, um ihre berufliche Eingliederung
bzw. Wiedereingliederung zu erleichtern
- Verbesserung der Qualität der Weiterbildung und des Zugangs zur Weiterbildung
sowie des lebenslangen Erwerbs von Fähigkeiten und Kenntnissen
- Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess
im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist
sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Prioritäten 2005-2006
- Entwicklung des europäischen Arbeitsmarktes
- Transformation, Modernisierung und Anpassung der europäischen
Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
Prioritäre Themen 2005-2006:
- Förderung der Transparenz von Qualifikationen
- Verbesserung der Qualität der Berufsbildungssyteme und -verfahren
- Entwicklung von relevanten und innovativen E-Learning-Inhalten
- Weiterbildung für Lehrkräfte und Ausbilder
- Anrechung von Ausbildungsleistungen in der beruflichen Bildung (Thematische
Aktionen)
- Validierung nicht formaler und informeller Lernprozesse (Thematische
Aktionen)
Aktionsbereiche:
Verfahren A:
- Mobilität (Grenzüberschreitende Austausch- und Vermittlungsprojekte)
Verfahren B:
- Pilotprojekte in der Berufsbildung
- Förderung der beruflichen Sprachenkompetenz
- Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer in Europa
Verfahren C:
- Referenzmaterialien
- Thematische Aktionen
- Vorschläge von Europäischen Organisationen zu beliebigen
Maßnahmen
ad: Thematische Aktionen
Eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Themen von hohem gemeinschaftlichem
Interesse wird besonders gefördert: ·
- Anrechnung von Ausbildungsleistungen in der beruflichen Bildung
- Validierung informeller und nicht formaler Lernprozesse
Projektdauer:
Für alle Aktionsbereiche gilt eine maximale Projektdauer von 2 Jahren.
Partnerschaft: Bei Vermittlungs- und Austauschprojekten sowie
bei Projekten im Bereich Sprachenkompetenz wird eine Beteiligung von mind.
2 Partnern aus 2 teilnehmenden Staaten vorausgesetzt. Für alle anderen
Aktionsbereiche sind mind. 3 Partner aus 3 teilnehmenden Staaten erforderlich.
Das Programm steht Einrichtungen aus den 25 EU-Mitgleidstaaten, aus den
EFTA/EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie aus den
assoziierten Ländern Bulgarien und Rumänien sowie der Türkei
offen.
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