DAS EUROPÄISCHE BERUFSBILDUNGSPROGRAMM
Ziele:
- Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen v.a. junger Menschen
in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen, um ihre berufliche Eingliederung
bzw. Wiedereingliederung zu erleichtern
- Verbesserung der Qualität der Weiterbildung und des Zugangs zur Weiterbildung
sowie des lebenslangen Erwerbs von Fähigkeiten und Kenntnissen
- Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess
im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist
sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Prioritäten 2003-2004:
- Bewertung des Lernens
- Neue Lehr- und Lernmethoden und Grundqualifikationen in beruflicher
Bildung
- Bildungs- und Berufsberatung und -orientierung
Für jede dieser 3 Prioritäten gilt, dass die Kommission v.a. solche Anträge
berücksichtigt, die auf folgende Aspekte abzielen:
- Entwicklung neuer Ansätze für lebenslanges Lernen,
- Ausbau der transnationalen Dimension bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen
Leitlinien (unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit)
und
- Schaffung von Qualifikationen im Zusammenhang mit neuen Technologien
und der Umwelt
Aktionsbereiche
- Mobilität (Grenzüberschreitende Austausch- und Vermittlungsprojekte)
- Pilotprojekte in der Berufsbildung
- Förderung der beruflichen Sprachenkompetenz
- Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer in Europa
- Vergleichsmaterialien (angewandte Berufsbildungsforschung und statistische
Erhebungen und Analysen)
Thematische Aktionen
Eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Themen von hohem gemeinschaftlichem
Interesse wird besonders gefördert: ·
- Qualität (Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Konzeption, die Organisation
und das Management von Berufsbildungssystemen) ·
- Interkultureller Dialog
Projektdauer:
Projekte im Bereich Mobilität haben eine maximale Laufzeit von 2 Jahren,
während Projekte in den übrigen Bereichen höchstens 3 Jahre laufen können
Partnerschaft: Bei Vermittlungs- und Austauschprojekten sowie
bei Projekten im Bereich Sprachenkompetenz wird eine Beteiligung von mind.
2 Partnern aus 2 teilnehmenden Staaten vorausgesetzt. Für alle anderen
Aktionsbereiche sind mind. 3 Partner aus 3 teilnehmenden Staaten erforderlich.
Die Einbeziehung von
Akteuren aus den Beitrittsländern als Projektpartner gilt als zusätzliches
Qualitätsmerkmal!
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