Das Programm Kultur 2000 der Europäischen
Union wurde bis Ende 2006 verlängert. Das Gesamtbudget für Maßnahmen der Ausschreibung 2006 beläuft sich auf ca. 28 Millionen Euro.
Das Programm Kultur 2000 fördert Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit und richtet
sich an kooperierende Einrichtungen aus mindestens 3 bzw. bei mehrjährigen
Projekten 5 teilnahmeberechtigten Ländern (Ausnahme: Übersetzungsprojekte).
Der Zuschuss der Kommission kann bis zu 50% (einjährige Projekte) bzw. bis zu 60% (mehrjährige Projekte) betragen; die
Fördersummen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000
Euro pro Jahr.
Förderung 2006:
Das Programm KULTUR 2000 unterstützt Projekte zum Erhalt des kulturellen
Erbes, aus der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus dem Bereich
Buch, Lesen und Übersetzung. In den Jahren 2002 - 2004 wurde jeweils
eine kulturelle Sparte bevorzugt gefördert (2002: bildende Kunst,
2003: darstellende Kunst, 2004: Erhalt des kulturellen Erbes). In den
beiden Verlängerungsjahren 2005 und 2006 werden alle Sparten gleichermaßen
gefördert.
1. Kulturelles Erbe
Zum kulturellen Erbe zählt das bewegliche sowie das unbewegliche
und ggf. auch (das regelt die jeweilige Ausschreibung) das immaterielle
Kulturerbe, also: Kulturgeschichte. Architektonische, archäologische,
historische Archive und Bibliotheken, unter Wasser liegendes Kulturgut,
Kulturstätten und Kulturlandschaften sind ebenfalls angesprochen.
Bei den förderungswürdigen europäischen Kooperationsprojekten
geht es in erster Linie um Aufwertung und Erhaltung des gemeinsamen kulturellen
Erbes. In den am Projekt beteiligten Ländern sollen gemeinsam optimale
Verfahren entwickelt und die Ergebnisse zum Beispiel durch Wanderausstellungen
oder durch andere Mittel verbreitet werden.
Ziel ist neben dem Erhalt in besonderem Maße auch die Sensibilisierung
und der Zugang der Öffentlichkeit zum kulturellen Erbe. Die entsprechenden
Genehmigungen der zuständigen Behörden müssen - für
den Fall von Konservierungs-, Restaurierungs- oder Aufwertungsmaßnahmen
an geschütztem Kulturgut - vorliegen und dem Projektantrag beigefügt
werden.
2. Bildende und visuelle Kunst
Gefördert werden Koproduktionen aus den Bereichen Malerei, Plastik,
Fotografie, Videokunst, Cyber-Art, Architektur, Design, Graphic-Arts etc.
sowie der Austausch von Künstlern und die Verbreitung von Werken/Koproduktionen
in den teilnehmenden Staaten.
3. Darstellende Kunst und Musik
Förderung der Herausbildung und Entfaltung neuer Formen des Ausdrucks innerhalb und neben den traditionellen Kulturbereichen. Theater, Tanz, Musik, Oper, Musiktheater, Straßentheater und Zirkus:
Auch hier geht es um Koproduktionen, den Austausch von Künstlern
und die Verbreitung von Werken und Koproduktionen in den teilnehmenden
Staaten.
4. Literatur und Bücher
Die Kooperationsprojekte betreffen insbesondere die Leseförderung
und Verbesserung des Zugangs zu Büchern in Europa sowie die Qualifikation von Fachkräften auf diesem Gebiet
der Übersetzung literarischer Werke.
5. Übersetzung
Umfangreicher ist der Bereich der Übersetzungen, der sich in erster
Linie an Verlage richtet. Etwa 50 Übersetzungsprojekte von nach 1950
veröffentlichten literarischen Werken (Belletristik) europäischer
Autoren werden in 2005 unterstützt. Vorrang haben Werke, die in den
weniger verbreiteten europäischen Sprachen der teilnehmenden Länder
- einschließlich der Regionalsprachen - verfasst sind oder in diese
übersetzt werden. Des weiteren werden voraussichtlich 20 Projekte
zur Übersetzung von Werken der europäischen Geistes- und Sozialwissenschaften
unterstützt.
Hier ist zu beachten, dass mindestens 4 und höchstens 10 zu übersetzende
Werke einer Kategorie (Belletristik oder Geisteswissenschaften) in einem
Projekt zusammengefasst werden müssen.
Teilnehmende Länder:
- 25 EU-Mitgliedstaaten
- Norwegen, Island, Liechtenstein
- Beitrittsländer: Bulgarien, Rumänien
- Beitrittskandidat: Türkei (Vorausssetzung für die Teilnahme der Türkei an dem Programm ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der türkischen Regierung und der Europäischen Kommission. Dieses Abkommen wird für Frühjahr 2006 erwartet. Türkische Einrichtungen sind als Projektleiter oder Mitorganisatoren förderfähig, wenn diese Vereinbarungen vor Abschluss des Auswahlverfahrens in Kraft tritt.)
Folgende Länder beteiligen sich derzeit nicht am Programm KULTUR
2000 und können daher weder Kooperationspartner sein noch finanziell
berücksichtigt werden:
die Schweiz, Russland, Weißrussland, die Ukraine, Moldavien,
Jugoslavien, Bosnien-Herzegovina, Kroatien, Serbien, Albanien und Israel.
Die Einbeziehung als zusätzlicher Partner ist jedoch immer möglich.
Drittländerprojekte
Auch in 2006 werden bis zu zehn Projekte unterstützt, die in einem
Drittland durchgeführt werden. Als Drittland gelten alle Staaten,
die nicht Mitglied der EU, kein Beitrittskandidat sind und die nicht zu
den EWR-Staaten gehören.
Hier ist die Zusammenarbeit von mindestens vier Einrichtungen gefragt,
von denen drei aus den am Programm teilnehmenden Ländern stammen
müssen (d.h. der Antragsteller und zwei weitere Mitorganisatoren)
und, als Partner, eine Einrichtung aus dem Drittland. Antragsteller kann
nur eine Einrichtung aus einem der teilnehmenden Länder sein, nicht
aber der Partner aus dem Drittland. Mindestens einer der drei Veranstalter
(d.h. entweder der Antragsteller oder einer der Mitorganisatoren aus den
am Programm teilnehmenden Staaten) muss entweder seinen Sitz in dem betreffenden
Drittland haben oder nachweislich über einschlägige praktische
Erfahrungen in diesem Drittland verfügen.
Anträge aus dieser Kategorie sind über die Ständige Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel einzureichen.
Partnersuche
Es gibt eine Partnersuchbörse im Internet: http://agora.mcu.es/pcc/index.htm
und unter http://www.ne-mo.org/partner
Förderung von Mobilität im Bereich Kultur
- Eine sehr gute Internetdatenbank zu Mobilitätsfragen (Reisestipendien
zur Anbahnung von grenzüberschreitenden Projekten oder die Teilnahme
individueller darstellender Künstler an ausländischen Projekten
oder Festivals) findet sich unter http://www.on-the-move.org.
- "S.T.E.P. beyond": der neue Europäische Mobilitätsfonds
der Europäischen Kulturstiftung
Künstler und Kulturschaffende, Kulturforscher, Kulturjournalisten
und im kulturellen Kontext tätige Übersetzer erhalten über
diesen Fonds Reisekostenzuschüsse zur Anbahnung von europäischen
Kooperationsprojekten. Mehr Informationen unter http://www.eurocult.org.
- Roberto Cimetta Fonds für die Mobilität von darstellenden
Künstlern im Mittelmeerraum: http://www.ietm.org
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