Ausschreibung


Kultur 2000

Das Programm Kultur 2000 der Europäischen Union wurde bis Ende 2006 verlängert. Das Gesamtbudget für Maßnahmen der Ausschreibung 2006 beläuft sich auf ca. 28 Millionen Euro. Das Programm Kultur 2000 fördert Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit und richtet sich an kooperierende Einrichtungen aus mindestens 3 bzw. bei mehrjährigen Projekten 5 teilnahmeberechtigten Ländern (Ausnahme: Übersetzungsprojekte). Der Zuschuss der Kommission kann bis zu 50% (einjährige Projekte) bzw. bis zu 60% (mehrjährige Projekte) betragen; die Fördersummen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000 Euro pro Jahr.

 

Förderung 2006:

Das Programm KULTUR 2000 unterstützt Projekte zum Erhalt des kulturellen Erbes, aus der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus dem Bereich Buch, Lesen und Übersetzung. In den Jahren 2002 - 2004 wurde jeweils eine kulturelle Sparte bevorzugt gefördert (2002: bildende Kunst, 2003: darstellende Kunst, 2004: Erhalt des kulturellen Erbes). In den beiden Verlängerungsjahren 2005 und 2006 werden alle Sparten gleichermaßen gefördert.


1. Kulturelles Erbe
Zum kulturellen Erbe zählt das bewegliche sowie das unbewegliche und ggf. auch (das regelt die jeweilige Ausschreibung) das immaterielle Kulturerbe, also: Kulturgeschichte. Architektonische, archäologische, historische Archive und Bibliotheken, unter Wasser liegendes Kulturgut, Kulturstätten und Kulturlandschaften sind ebenfalls angesprochen. Bei den förderungswürdigen europäischen Kooperationsprojekten geht es in erster Linie um Aufwertung und Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes. In den am Projekt beteiligten Ländern sollen gemeinsam optimale Verfahren entwickelt und die Ergebnisse zum Beispiel durch Wanderausstellungen oder durch andere Mittel verbreitet werden.
Ziel ist neben dem Erhalt in besonderem Maße auch die Sensibilisierung und der Zugang der Öffentlichkeit zum kulturellen Erbe. Die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Behörden müssen - für den Fall von Konservierungs-, Restaurierungs- oder Aufwertungsmaßnahmen an geschütztem Kulturgut - vorliegen und dem Projektantrag beigefügt werden.

2. Bildende und visuelle Kunst
Gefördert werden Koproduktionen aus den Bereichen Malerei, Plastik, Fotografie, Videokunst, Cyber-Art, Architektur, Design, Graphic-Arts etc. sowie der Austausch von Künstlern und die Verbreitung von Werken/Koproduktionen in den teilnehmenden Staaten.

3. Darstellende Kunst und Musik
Förderung der Herausbildung und Entfaltung neuer Formen des Ausdrucks innerhalb und neben den traditionellen Kulturbereichen. Theater, Tanz, Musik, Oper, Musiktheater, Straßentheater und Zirkus: Auch hier geht es um Koproduktionen, den Austausch von Künstlern und die Verbreitung von Werken und Koproduktionen in den teilnehmenden Staaten.

4. Literatur und Bücher
Die Kooperationsprojekte betreffen insbesondere die Leseförderung und Verbesserung des Zugangs zu Büchern in Europa sowie die Qualifikation von Fachkräften auf diesem Gebiet der Übersetzung literarischer Werke.

5. Übersetzung
Umfangreicher ist der Bereich der Übersetzungen, der sich in erster Linie an Verlage richtet. Etwa 50 Übersetzungsprojekte von nach 1950 veröffentlichten literarischen Werken (Belletristik) europäischer Autoren werden in 2005 unterstützt. Vorrang haben Werke, die in den weniger verbreiteten europäischen Sprachen der teilnehmenden Länder - einschließlich der Regionalsprachen - verfasst sind oder in diese übersetzt werden. Des weiteren werden voraussichtlich 20 Projekte zur Übersetzung von Werken der europäischen Geistes- und Sozialwissenschaften unterstützt.
Hier ist zu beachten, dass mindestens 4 und höchstens 10 zu übersetzende Werke einer Kategorie (Belletristik oder Geisteswissenschaften) in einem Projekt zusammengefasst werden müssen.

 

Teilnehmende Länder:

  • 25 EU-Mitgliedstaaten
  • Norwegen, Island, Liechtenstein
  • Beitrittsländer: Bulgarien, Rumänien
  • Beitrittskandidat: Türkei (Vorausssetzung für die Teilnahme der Türkei an dem Programm ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der türkischen Regierung und der Europäischen Kommission. Dieses Abkommen wird für Frühjahr 2006 erwartet. Türkische Einrichtungen sind als Projektleiter oder Mitorganisatoren förderfähig, wenn diese Vereinbarungen vor Abschluss des Auswahlverfahrens in Kraft tritt.)

Folgende Länder beteiligen sich derzeit nicht am Programm KULTUR 2000 und können daher weder Kooperationspartner sein noch finanziell berücksichtigt werden:
die Schweiz, Russland, Weißrussland, die Ukraine, Moldavien, Jugoslavien, Bosnien-Herzegovina, Kroatien, Serbien, Albanien und Israel. Die Einbeziehung als zusätzlicher Partner ist jedoch immer möglich.

Drittländerprojekte
Auch in 2006 werden bis zu zehn Projekte unterstützt, die in einem Drittland durchgeführt werden. Als Drittland gelten alle Staaten, die nicht Mitglied der EU, kein Beitrittskandidat sind und die nicht zu den EWR-Staaten gehören.
Hier ist die Zusammenarbeit von mindestens vier Einrichtungen gefragt, von denen drei aus den am Programm teilnehmenden Ländern stammen müssen (d.h. der Antragsteller und zwei weitere Mitorganisatoren) und, als Partner, eine Einrichtung aus dem Drittland. Antragsteller kann nur eine Einrichtung aus einem der teilnehmenden Länder sein, nicht aber der Partner aus dem Drittland. Mindestens einer der drei Veranstalter (d.h. entweder der Antragsteller oder einer der Mitorganisatoren aus den am Programm teilnehmenden Staaten) muss entweder seinen Sitz in dem betreffenden Drittland haben oder nachweislich über einschlägige praktische Erfahrungen in diesem Drittland verfügen.
Anträge aus dieser Kategorie sind über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel einzureichen.

 

Partnersuche
Es gibt eine Partnersuchbörse im Internet: http://agora.mcu.es/pcc/index.htm und unter http://www.ne-mo.org/partner

 

 

Förderung von Mobilität im Bereich Kultur

  • Eine sehr gute Internetdatenbank zu Mobilitätsfragen (Reisestipendien zur Anbahnung von grenzüberschreitenden Projekten oder die Teilnahme individueller darstellender Künstler an ausländischen Projekten oder Festivals) findet sich unter http://www.on-the-move.org.
  • "S.T.E.P. beyond": der neue Europäische Mobilitätsfonds der Europäischen Kulturstiftung
    Künstler und Kulturschaffende, Kulturforscher, Kulturjournalisten und im kulturellen Kontext tätige Übersetzer erhalten über diesen Fonds Reisekostenzuschüsse zur Anbahnung von europäischen Kooperationsprojekten. Mehr Informationen unter http://www.eurocult.org.
  • Roberto Cimetta Fonds für die Mobilität von darstellenden Künstlern im Mittelmeerraum: http://www.ietm.org


 

Fristen:

17.10.2005 (einjährige Projekte + Übersetzungen)

28.10.2005 (mehrjährige Projekte)

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