Allgemeine Information
Anträge können in allen wissenschaftlichen Bereichen
eingereicht werden; die Projektdauer beträgt i.d.R. 5 Jahre;
ein Eigenbeitrag der Antragsteller ist erforderlich.
Antragsberechtigt
sind die 6 israelischen Universitäten (Forschungsabteilungen)
und das Weizmann-Institut. Zusammen mit deutschen Kooperationspartnern
können pro Einrichtung bis zu 2 Anträge im Jahr gestellt
werden.
Die "Research Authorities" der israelischen Forschungseinrichtungen
sind verantwortlich für die Einreichung der Anträge. In
einer internen Vorauswahl an den israelischen Einrichtungen werden
aus den Projektvorschlägen für Forschungsvorhaben mit
deutschen Partnern zwei ausgewählt, die dann bei DIP eingereicht
werden können. Diese Vorauswahl findet bereits einige Monate
vor der Einreichungsfrist statt.
Weitere Infos: http://www.internationales-buero.de/arbeitsfelder/DIP
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