Anträge können in allen
Bereichen der Wissenschaft gestellt werden. Besondere Priorität
haben große Forschungsvorhaben in aktuellen Gebieten der Wissenschaft.
Antragsberechtigt sind:
die 6 israelischen Universitäten und das Weizmann Institut.
Die "Research Authorities" der Forschungseinrichtungen
sind verantwortlich für die Einreichung der Anträge. Sie
werden im Vorfeld Wissenschaftler/innen ihrer Institutionen einladen,
Projektvorschläge für ein Vorhaben mit deutschen Partnern
zu machen. In einem internen Evaluierungsprozess entscheidet die
israelische Einrichtung sich für 2 Anträge, die jedes
Jahr eingereicht werden können.
Neben der wissenschaftlichen Güte des Vorhabens ist ein wesentliches
Auswahlkriterium die Qualität und Tiefe der Kooperation, die
sich z.B im Austausch von Wissenschaftlern während des Vorhabens
zeigt.
Die Projektlaufzeit sollte 5 Jahre betragen.
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