Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen

Bereich "Wissenschaft und Gesellschaft" (6. Forschungsrahmenprogramm)


Hintergrund:

Am 1.4.2003 hat die EU einen 2. (unverbindlichen) Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen veröffentlicht (Informationen zum ersten Aufruf erhalten Sie hier.) Dieses Mal gilt der Aufruf jedoch nur für Vorhaben im Themenbereich "Wissenschaft und Gesellschaft", der für die Pädagogischen Hochschulen sehr interessant ist. Beispielsweise wurde dort kürzlich die "European Science Education Initiative" ausgeschrieben (First 8.10.03).

Der Programmteil "Wissenschaft und Gesellschaft" ist innerhalb des Forschungsrahmenprogramms ein neuer Bereich, weswegen die EU sich hier besonders Anregungen für förderfähige Themen zukünftiger Ausschreibungen erhofft. Am 17.12.2002 sowie am 1.3.2003 gab es bereits die ersten Ausschreibungen in "Wissenschaft und Gesellschaft".

Dieser Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen bezieht sich auf zukünftige Ausschreibungen. Alle eingereichten Interessenbekundungen werden veröffentlicht und bieten dann ein hevorragendes Forum zur Projektpartnersuche. Angesprochen sind nicht nur Wissenschaftler/innen sondern auch Bürgervereinigungen, NGOs, Industrie, etc.

Inhaltliche Ziele:

Förderung des Bewusstseins, der Kenntnisse und auch der Begeisterungsfähigkeit der Öffentlichkeit - v.a. junger Menschen - für Wissenschaft; bessere Integration der Wissenschaft in die Gesellschaft und der Gesllschaft in die Wissenschaft.

Themenbereiche sind:

  • Wissenschaftliche Beratung und "Governance"
  • Ethik
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit, v.a. der Jugend
  • Frauen und Wissenschaft

Aktivitätsbereiche:

  • Aufbau von Netzwerken (z.B. zw. akademischen, öffentlichen, industriellen, zivilgesellschaftlichen und weiteren Akteuren)
  • Verbreitung von "good practice"
  • Untersrützung von Konferenzen und Workshops
  • Komparative Studien und Begutachtungen
  • Forschungsprojekte
  • Benchmarking
  • Informations- und Kommunikationsaktivitäten

Warum sollte man sich beteiligen?

Durch die Einreichung einer Interessenbekundung kann man eigene Themen, Schwerpunkte und Projektvorhaben einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Durch die Veröffentlichung der Interessenbekundungen bietet sich zudem die Möglichkeit, als Projektpartner identifiziert zu werden bzw. andere potentielle Projektpartner zu identifizieren.

--> die Teilnahme an diesem Aufruf ist unverbindlich und führt nicht direkt zu einer Förderung. Sie bietet jedoch eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Projektvorhaben bekannt zu machen und für diese zu werben!

Die Erstellung einer Interessensbekundung kann ohne großen Zeitaufwand online vorgenommen werden.

 
02.06.2003 eMail für weitere Informationen