Im Rahmen von GRUNDTVIG 1 werden zwei Projektarten
gefördert:
1. Entwicklung von "Grundtvig-Ausbildungskursen" für
Fachkräfte in der Erwachsenenbildung
Ziel: Verbesserung des Angebots und der Qualität
europäsicher Ausbildungskurse für Lehrer, Verwaltungspersonal
und andere Fachkräfte im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Diese Projekte haben eine Laufzeit von max. 2 Jahren und umfassen 3 Phasen:
- Entwicklung/Aktualisierung des Kurses (normalerweise im 1. Jahr)
- Erprobung des Kurses mit Teilnehmern aus den am Proejkt teilnehmenden
Ländern
- mind. 2-malige Abhaltung des Kurses für Grundtvig-3-Bewerber
2. Allgemeine Projekte
Ziel: Steigerung der Qualität / Steigerung der europäischen
Dimenison der Erachsenenbildung in Europa.
Allgemeine Projekte können insbesondere auf Folgendes abzielen:
- Verbesserung des Inhalts und der Durchführung der Erwachsenenbildung
- Verbesserung des Systems und der Politik im Bereich der Erwachsenenbildung
- Verbesserung der Zugänglichkeit der Lernmöglichkeiten für
Erwachsene
- Verbesserung der Verwaltung der Erwachsenenbildung
Besondere Förderung
von "Verbreitungsprojekten"
2005 werden besonders solche allgemeinen Kooperationsprojekte
berücksichtigt, die dazu beitragen, die Ergebnisse der früher
unterstützten Grundtvig-Projekte zu verbreiten und zu valorisieren.
Inhaltliche Prioritäten
2005:
- Verbesserung der Erstausbildung und Fortbildung von Fachkräften
in der Erwachsenenbildung (insbesondere im Rahmen von Grundtvig-Ausbildungskursen)
und Steigerung der Qualität der Verwaltung von Einrichtungen der
Erwachsenenbildung
- Familien- und Elternbildung und Lernen in späteren Lebensabschnitten
- Fremdsprachenunterricht und -erwerb, Regional- und Minderheitensprachen
und die Sprachen von Migranten und ethischen Minderheiten in der Erwachsenenbildung
- Erwachsenenbildung für marginalisierte und benachteiligte Bürger,
insbesondere Strafgefangene, ehemalige Straftäter, Flüchtlinge
und Asylbewerber
- Gesundheitserziehung
Partnerschaft:
mind. 3 Einrichtungen aus mind. 3 teilnehmenden Staaten.
Finanzierung:
Die Projekte werden max. 3 Jahre lang gefördert; die Zuschusshöhe
kann je nach Projekt sehr unterschiedlich ausfallen. Zusätzlich zur
EU-Förderung ist eine Kofinanzierung/Eigenbeteiligung erforderlich.
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