Gefördert werden:
kleine Kooperationsprojekte, zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
im weitesten Sinne.
Förderfähige Aktivitäten:
- Besprechungen und Seminare
- Austausch von Lehrkräften (und in berenztem Umfang auch von erwachsenen
Lernenden)
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Durchführungspraktiken,
v.a. durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
(Internet, E-Mail, Videokonferenzen, etc.)
- Erstellung projektbezogener technischer Gegenstände, Zeichnungen
und Kunstobjekte
- Primärerhebungen, Projektforschung, usw.
- Künstlerische Vorführungen
- Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung von Unterlagen über
die Kooperationsaktivitäten
- Ausstellungen, Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial
- etc.
Partnerschaft:
Einrichtungen aus mind. 3 teilnahmeberechtigten Staaten
Finanzierung:
Förderung von i.d.R. 1-2 Jahren; Pauschalbeitrag von 5000 Euro (Koordinierende
Einrichtung) und von 4000 Euro (Partnereinrichtungen) zuzüglich eines
flexiblen Betrags für Reise- und Aufenthaltskosten.
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