Vorankündigung


Europäischer Füchtlingsfonds: Gemeinschaftsmaßnahmen

 


Ziel:
Unterstützung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Belastungen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen verbunden sind:

  1. Hilfe bei der Analyse und Bewertung der Lage in den Mitgliedstaaten und der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen
  2. Unterstützung der auf einzelstaatlicher und auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und Personen, die Aufgaben im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds wahrnehmen
  3. Förderung und Vermittlung bewährter Praktiken auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene (Zilegruppe: Fachleute und Multiplikatoren)

Schwerpunktthemen und weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage

 

Frist: 13.06.2003