Ausschreibung

Dezentrale Zusammenarbeit in den Entwicklungsländern

 

 

Förderfähige Maßnahmen:

Vorschläge müssen die Bekämpfung der Armut durch Unterstützung der benachteiligten Bevölkerungsgruppen der Entwicklungsländer zum Ziel haben. Gefördert werden Aktivitäten zur

  • Befriedigung der Grundbedürfnisse
  • Verbesserung der Lebensbedingungen
  • Stärkung der eigenen Entwicklungsfähigkeiten

Thematische Prioritäten 2002 und 2003:

  • Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und der örtlichen Gebietskörperschaften
  • Förderung des Dialogs zwischen den nichtstaatlichen Akteuren und den Regierungen auf verschiedenen Ebenen (lokal, national, international) als Beitrag zum Aufbau neuer Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor
  • Förderung einer stärkeren Beteiligung der Zivilgesellschaft und der örtlichen Gebietskörperschaften an der Programmierung und Durchführung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft
  • Verbesserung von Information, Kommunikation und Vernetzung der Akteure des Südens

Antragsberechtigt
sind Organisationen, die ihren Sitz in der EU oder/und in einem Entwicklungsland haben. D.h. örtliche Gebietskörperschaften, NROs, Organisationen der indigenen Bevölkerung, Berufsverbände und örtliche Initiativgruppen, Genossenschaften, Gewerkschaften, Frauen- und Jugendorganisationen, Einrichtungen für Bildung, Kultur und Firschung, Kirchen sowie alle nichtstaatlichen Vereinigungen, die einen Beitrag zur Entwicklung leisten können.

--> Vorrang haben Maßnahmen, die von Akteuren aus den Entwicklungsländern vorgelegt werden.

Finanzierung:

Die Projektlaufzeit darf max. 3 Jahre betragen; im Jahr 2002 stehen insg. ca. 3,2 Mio. Euro zur Verfügung, im Jahr 2003 5,8 Mio. Euro (Mindestzuschuss pro Projekt: 200.000 Euro, Höchstzuschuss: 1.000.000 Euro; die EU finanziert max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten.)

 
Frist: 28.10.2002 eMail für weitere Informationen