Förderfähige Maßnahmen:
Vorschläge müssen die Bekämpfung der Armut durch Unterstützung
der benachteiligten Bevölkerungsgruppen der Entwicklungsländer
zum Ziel haben. Gefördert werden Aktivitäten zur
- Befriedigung der Grundbedürfnisse
- Verbesserung der Lebensbedingungen
- Stärkung der eigenen Entwicklungsfähigkeiten
Thematische Prioritäten 2002 und 2003:
- Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und der örtlichen
Gebietskörperschaften
- Förderung des Dialogs zwischen den nichtstaatlichen Akteuren
und den Regierungen auf verschiedenen Ebenen (lokal, national, international)
als Beitrag zum Aufbau neuer Partnerschaften zwischen dem öffentlichen
und dem privaten Sektor
- Förderung einer stärkeren Beteiligung der Zivilgesellschaft
und der örtlichen Gebietskörperschaften an der Programmierung
und Durchführung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft
- Verbesserung von Information, Kommunikation und Vernetzung der Akteure
des Südens
Antragsberechtigt
sind Organisationen, die ihren Sitz in der EU oder/und in einem Entwicklungsland
haben. D.h. örtliche Gebietskörperschaften, NROs, Organisationen
der indigenen Bevölkerung, Berufsverbände und örtliche
Initiativgruppen, Genossenschaften, Gewerkschaften, Frauen- und Jugendorganisationen,
Einrichtungen für Bildung, Kultur und Firschung, Kirchen sowie alle
nichtstaatlichen Vereinigungen, die einen Beitrag zur Entwicklung leisten
können.
--> Vorrang haben Maßnahmen, die von Akteuren aus den
Entwicklungsländern vorgelegt werden.
Finanzierung:
Die Projektlaufzeit darf max. 3 Jahre betragen; im Jahr 2002 stehen insg.
ca. 3,2 Mio. Euro zur Verfügung, im Jahr 2003 5,8 Mio. Euro (Mindestzuschuss
pro Projekt: 200.000 Euro, Höchstzuschuss: 1.000.000 Euro; die EU
finanziert max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten.)
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