Ausschreibung

Kooperation EU - Australien
Zusammenarbeit im Bereich Hochschul- und Berufsbildung 2001-2005

Ziel:

der Förderung ist ein besseres Verständnis und mehr Austausch zwischen den Völkern der EU-Mitgliedstaaten und der Bevölkerung Australiens, einschließlich einer umfassenden gegenseitigen Kenntnis der Sprachen, Kulturen und Institutionen, und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung in der EU und in Australien zu verbessern.

Geförderte Aktivitäten:

  1. gemeinsame Netzwerkprojekte: Durch Gründung eines Zusammenschlusses zwischen Hochschuleinrichtungen der EU und Australiens auf Ebene des Grund-/Hauptstudiums oder zwischen Berufsbildungseinrichtungen der EU und Australiens soll ein Rahmen für die Mobilität der Studierenden und Entwicklung von gemeinsame Lehrplänen auf Postsekundarstufe geschaffen werden. Höchstdauer: 36 Monate.
  2. ergänzende Aktivitäten, z.B. Konferenzen, Seminare, Veröffentlichungen oder innovative Websites, die Kooperationen EU/Australien im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung unterstützen. Höchstdauer: 24 Monate.

Partnerschaft:

Ein Konsortium muß aus mindestens 6 Partnern bestehen. Je Seite drei, d.h. auf europäischer Seite müssen mind. 3 Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen oder -organisationen aus mind. 3 versch. EU-Mitgliedstaaten und auf australischer Seite mind. 3 Hochschulen oder Berufsbildungseinrichtungen - bevorzugt aus drei verschiedenen australischen Bundesstaaten - beteiligt sein.

Die Partnerschaft einer flankierenden Maßnahme sollte mindestens einen Partner auf australischer Seite haben und wenigsten zwei Partner aus versch. EU-Mitgliedstaaten.

Finanzierung:

Insgesamt stehen für die Kofinanzierung in diesem Programm insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls 75% der gesamten förderfähigen Ausgaben. Für ein in der Regel dreijähriges Netzwerkprojekt liegt der Höchstbetrag der Finanzhilfe bei 300.000 Euro. Bei ergänzenden Maßnahmen ist der Höchstbetrag 75.000 Euro.

Projektbeginn: Die Arbeiten müssen zwischen dem 1.2.2006 und dem 1.5.2006 beginnen.

 
Frist: 30. November 2005 eMail für weitere Informationen